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Oft gestellte Fragen

Wohnen

Wie viele Personen wohnen in den Wohneinheiten des slw Innsbruck?
In den Wohneinheiten wohnen je 9, 6, 2 oder eine Person. In der Elisabethstraße sind 2 Gruppen mit je 9 Personen, in der Radezkystraße 7 Wohnungen mit insgesamt 18 Personen und in der Reichenauerstraße 4 Wohnungen mit gesamt 11 Personen. Die begleiteten Wohngemeinschaften bieten Platz für je 4-5 Personen.
An wen kann man sich mit medizinischen / gesundheitlichen Fragen wenden?

Innerhalb des slw Innsbruck stehen medizinischpflegerische Fachkräfte gerne für Fragen zur Verfügung. Für die Pflegeplanung und die Anleitung von nicht pflegerisch ausgebildeten Mitarbeiter_innen ist die Fachbereichsleitung Pflege verantwortlich.

Wer nimmt Wünsche / Beschwerden / Rückmeldungen entgegen?

Es ist uns wichtig zu erfahren, was gut oder weniger gut läuft. Es gibt einen klar geregelten Weg und Zuständigkeiten, wie wir Beschwerden und Rückmeldungen von Klient_innen, Angehörigen und gesetzlichen Vertretungen handhaben. Wir bemühen uns, sämtliche Angelegenheiten innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten.

Die Klient_innen des slw Innsbruck können mitwirken und mitbestimmen. Es gibt einen Selbstvertreter_innen- Beirat an jedem Standort, der von den Klient_innen gewählt wird und ihre Interessen vertritt.

Wo bekommt man mehr Informationen?

Fragen rund um die Themen Wohnen werden in diversen Foldern auf der Downloads Seite beantwortet. 

Überdies stehen die zuständigen Mitarbeiter_innen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontakt

Was sind die Schritte für die Aufnahme in eine der Wohneinheiten?

Aktuell ist die Nachfrage wesentlich größer als das Angebot. Man kann sich also lediglich auf eine Warteliste setzen lassen. Sollte ein geeigneter Platz frei werden, wird man kontaktiert und das Aufnahmeprozedere startet. Dabei gibt es eine agogische und eine pflegerische Anamnese. In einem nächsten Schritt gibt es ein „Probewohnen“ wofür man einen Gutschein vom Land beziehen kann. So kann am besten festgestellt werden, ob die neue Umgebung sowohl für den_die neue Klient_in geeignet ist, als auch, ob das WG-Leben weiter harmonisch ist.

Finanzierung

Wer informiert über die Finanzierungs-Möglichkeiten?

Alle Dienstleistungen des slw Innsbruck werden im Rahmen der Behindertenhilfe durch das Land Tirol gefördert. Menschen mit Behinderungen haben einen Kostenbeitrag zu leisten. Die Abteilung „Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe“ des Landes Tirol legt den Betrag individuell fest. Siehe Formulare unter „Kostenbeitragsrechnung“:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/behindertenhilfe/formulare/

Wie funktioniert die Abrechnung der Kostenbeiträge?

Die Abrechnung der Kostenbeiträge erfolgt auf Grundlage eines entsprechenden Bescheids des Landes Tirol, der die Voraussetzung für die Aufnahme in unsere Einrichtungen darstellt. Die Abrechnung selbst erfolgt direkt zwischen dem Land Tirol und dem slw, wodurch eine transparente und gerechte Abwicklung gewährleistet wird.